Wie die Zeitung mit Informanten umgeht

10.05.2014 10:50

Informant/In oder "Leserbriefschreiber"/In? Nach Zif. 5 des gültigen Pressekodex dürfen Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preisgegeben werden. Es gilt das Berufsgeheimnis! Ich als Ärztin und Psychotherapeutin darf mich auch nicht auf den Marktplatz stellen und aus dem Leben meiner Patienten plaudern.

"Wir schützen unsere Informanten" - der Standardsatz von Journalisten, den man aus jeder Krimi-Serie kennt.

Die Zeitung, die Kläger und die Gerichte haben es sich in meinem Fall aber einfach gemacht und sich, als ob es keinen Pressekodex gäbe, darauf geeinigt: die Beklagte hat "Äußerungen gegenüber Dritten" - nämlich der Zeitungsredaktion - getätigt und ist dafür allein verantwortlich.

Man stelle sich vor, was aus unserer Demokratie geworden wäre, wenn alle Medien, ob Zeitung, Zeitschriften, Rundfunk, TV, Nachrichtenportale -  immer auf diese Weise ihre Informanten ungefragt öffentlicher Anfeindung und gerichtlicher Verfolgung preisgegeben hätten.

 

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