Prozess um Streusalz-Leserbrief / UPDATE 6.11.

23.03.2014 19:39

Diese Webseite mit Blog berichtet über mein Umwelt-Engagement, aber auch über den Möllner Leserbrief-Prozess. Im März 2013 wurde in der Lokalausgabe Lauenburg der "Lübecker Nachrichten" ein Whistle-Blowing von mir zum Thema Streusalz-Missbrauch unautorisiert, d.h. ohne meine Einwilligung als "Leserbrief" veröffentlicht. Der Einsatz von Streusalz vor Anwaltskanzleien war - ohne Namensnennung - Gegenstand der Veröffentlichung. Die Zeitung erfand eine reißerische Überschrift dazu ("Ein Anwalt der Salz streut, ist kein Vorbild") und veröffentlichte das Ganze ohne meine Erlaubnis unter meinem Namen.

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Durch den Text fühlten sich Möllner Rechtsanwälte angesprochen. Sie ließen mich sofort auf Unterlassung verurteilen. Zeitgleich veröffentlichte die LN eine namentlich gegen mich gerichtete, im Vergleich zum "Leserbrief" doppelt so umfangreiche und vernichtende "Gegendarstellung" der Anwälte.

Die Lübecker Nachrichten fielen mir in den Rücken und halfen im Einstweiligen Verfahren als Streithelfer den Anwälten. Gegenüber dem Deutschen Presserat in Berlin log die Zeitung, ich hätte den "Leserbrief" gewollt und nachträglich in die Veröffentlichung eingewilligt. Das aber ist falsch und von der Zeitung frei erfunden.

Offenbar hat die Redaktion aber selber längst erkannt, dass sie vorher etwas falsch gemacht hat: inzwischen wird jede eingehende Zuschrift vom Chefredakteur persönlich geprüft, ob sie ein Leserbrief ist oder nicht.

Noch gibt es einen "Mantel des Schweigens" um das Leserbriefdrama. Alle Lokalpolitiker wissen um den Rechtsstreit, aber niemand traut sich, mich öffentlich zu unterstützen oder gar die Zeitung zu kritisieren.

Nun steht das Hauptsacheverfahren an. Die Kläger verklagen mich jetzt auf eine "Unterlassung von Eindruckserweckungen", obwohl zahlreiche Präzedenzurteile in Deutschland so etwas bereits verboten haben.  Man wirft mir einen "Kreuzzug gegen Streusalz" vor und verhöhnt mein Engagement als "Hobby, das Streusalz zu beschimpfen". Die Gerichte machten es sich bisher einfach und sagten: die Kläger brauchen ein Indiz für “Wiederholungsgefahr” – ok dann nehmen wir einfach die Tatsache, dass die Beklagte in der Vergangenheit ein paar Umwelt-Leserbriefe geschrieben hat. Ich finde dieses Vorgehen willkürlich und diskriminierend, es verstößt m.E. gegen essentielle Grundrechte. Es macht mich allein dadurch zur Täterin, dass ich mich gesellschaftlich bzw. umweltpolitisch engagiere.

Ich bitte um Unterstützung jeder Art, ob ideell, moralisch, publizistisch oder auch materiell für den weiteren Prozess, denn dieser Gerichtsfall wirft wichtige Fragen auf: wie steht es um den redaktionellen Schutz von Informanten bzw. Whistleblowern, wie steht es um die Meinungsfreiheit, wie schützt eine Zeitung ihre aktiven und engagierten Leser, die ja durch Leserbriefe und sonstiges Material  nicht  zuletzt (für die Zeitung kostenfrei!) zur Vielfalt des publizistischen Angebots beitragen.

Unterstützen Sie mich, eine engagierte aktive Leserin, die nur für die bedrohte Natur eintreten wollte und ihr Engagement in Zukunft unbelastet von einem quälenden Gerichtsprozess fortführen will! Danke!

Aktuell warte ich mit Spannung auf das Ergebnis der Sitzung des Deutschen Presserats am 2.12.2014, in der auf meinen Widerspruch hin nochmals über den Fall beraten wird. Eine Rüge der Zeitung durch den Presserat würde für mich eine moralische Stärkung bedeuten und damit indirekt auch die Ausgangsbasis für das Hauptsacheverfahren erheblich verbessern.

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!

Bitte folgen Sie auch meinem Twitter-Account unter @Saltytrees. Vielen Dank!

6. November 2014

Beate Schicker

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