Eilmeldung! Möllner Leserbriefklage im Hauptsacheverfahren abgewiesen!

07.04.2015 11:48
Liebe Leser,

ich hoffe Sie alle hatten erquickliche Ostertage.
 
Zwei Jahre nach Beginn des gerichtlichen Martyriums, dem ich durch die nicht autorisierte Veröffentlichung eines “Leserbriefs” in den Lübecker Nachrichten ausgesetzt wurde, kam heute zum ersten Mal eine positive Nachricht: die Klage auf “Unterlassung von Behauptungen” wird abgewiesen!
 
Das ist erst einmal eine große moralische Erleichterung für mich. Endlich wird die unsägliche und ungerechtfertigte Täterrolle von mir genommen, mit der ich im Einstweiligen Verfahren durch verantwortungslose und schlampig zusammengeschusterte Urteile belegt wurde. Freuen Sie sich erst einmal mit mir!
 
Doch durch einen Kunstgriff haben sich die Kläger ein Recht auf “Weitermachen” gesichert: durch einen Hilfsantrag haben sie – nachdem der Richter ihnen klargemacht hatte, ein Verbot auf “Eindruckserweckung” sei nicht zulässig – zur alten Klageformulierung zurückgegriffen. Dadurch können sie jetzt in Berufung gehen.
 
Doch ich kann erst einmal durchatmen. Ich werde auch das Geld von den Presseanwälten der LN zurückfordern, den “Judaslohn”, den sie aus mir herausgepresst haben für ihre Dienste zugunsten der Kläger.
 
Und ich appelliere an die Zeitung, den Prozess nicht länger totzuschweigen! Ich habe ein moralisches und menschliches Martyrium hinter mir (und wahrscheinlich noch vor mir), das seinesgleichen sucht. Und alles, weil ich mich für die geschundene Umwelt einsetze!
 
Bitte lesen Sie auch meinen neuen Blogartikel zum Thema: “was uns im Frühling so blüht...”
 
Ich danke Ihnen herzlich!
 
Ihre
 
Beate Schicker

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