Die Baumschutzsatzung frisst ihre Kinder - wieder drohen massenhafte Fällungen gesunder Jungbäume! - Update 28.10. -

16.09.2017 23:21

Das vorsorgliche Töten von Lebewesen aus Angst, dass von ihnen irgendeine Beeinträchtigung ausgehen könnte, gehört zu den perfidesten menschlichen Eigenschaften. Tierarten wie Geier und Wolf wurden aus diesem Grund an den Rand der Ausrottung gebracht, doch auch ein Blick in das neuzeitliche menschliche Umweltverhalten zeigt, wie irrationale Ängste und daraus resultierende Zerstörungswut unser Verhalten bestimmen.

Diese gesunde, ca. 10 - 15 Jahre alte Esche stand auf einem Hof in der Möllner Innenstadt. Sie ist heute, am 28 Oktober 2017 der Säge zum Opfer gefallen...

Die Grundstückseigentümer fürchteten, dass der Baum in einigen Jahren unter die Baumschutzsatzung fallen könne und dann nicht mehr ohne Weiteres gefällt werden dürfe. - Auf meine dringende Bitte intervenierte der Chef des Möllner Forst- und Grünflächenamtes, Herr Thun. Er klärte den Besitzer darüber auf, dass der Baum gesund und erhaltenswert ist und noch lange nicht unter die Baumschutzsatzung fällt.

Leider vergebens. Und das ist aus mehreren Gründen tragisch: Eschen sind inzwischen höchst gefährdete Bäume - das Eschentriebsterben rafft sie massenhaft dahin. Die betroffenen Bäume sterben von den Trieben her ab...

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt aufwändige Forschungsbemühungen zur Eindämmung des eingeschleppten Erregers. - In den Empfehlungen heißt es ausdrücklich, dass symptomfreie Bäume erhalten werden sollen!

Wenn wir diese Empfehlungen missachten und weiter hysterisch Bäume fällen, nur weil sie vielleicht unseren Interessen irgendwann im Wege stehen, werden solche prachtvollen Eschen schon bald der Vergangenheit an. Die alten Germanen sagten: "Stirbt die Esche, stirbt die Menschheit". - In jedem Falle gilt:

"Zu fällen einen schönen Baum, braucht's eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht's - bedenk' es - ein Jahrhundert!"

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Rückblick: 19. September 2017

In einem Telefonat mit der Inhaberin des Haus- und Gartenservice, der mit der Fällung beauftragt ist, versuchte ich darüber aufuzuklären, wie sinnlos und schädlich das "vorsorgliche" Fällen von Bäumen ist. Ich wies auch nochmals darauf hin, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium vom Fällen gesunder Eschen abrät. - Auch auf den beratenden Charakter der Baumschutzsatzung wies ich hin und dass man diese nicht als "Bedrohung" interpretieren sollte.

Doch ich schien vor eine Wand zu reden. Als Resumee des Gesprächs bekam ich zu hören, dass man den Grundstückseigentümern ja nicht sagen könne, "dass wir den Baum nicht fällen, weil es einer Anwohnerin nicht passt".

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Nun ist der Baum Vergangenheit - nur weil der Besitzer Geld sparen und Unannehmlichkeiten vermeiden wollte. Doch der Mensch kann Geld nicht essen. Ein Lebewesen, dass getötet ist, kann man nicht zurückholen.

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