Der Möllner Leserbriefprozess - ein Whistleblower-Drama UPDATE 15.2.2015

07.01.2015 20:48

I. Vorwort

Liebe Leser, es gibt Menschen, die sich mit Missständen in der Gesellschaft nicht abfinden können oder wollen. Sei es, weil sie zu stark mitleiden mit Benachteiligten oder Gequälten, weil sie die Folgen der Umweltzerstörung für kommende Generationen fürchten, oder weil sie die Ungleichbehandlung von Privilegierten und Nichtprivilegierten (im Berufsleben oder auch sonst) nicht ertragen können. Diese Menschen nennt man heutzutage „Whistleblower“.

>>Whistleblower sind Menschen, die illegales Handeln, Missstände oder Gefahren für Mensch und Umwelt nicht länger schweigend hinnehmen, sondern aufdecken. Sie tun dies intern innerhalb ihres Betriebes, ihrer Dienststelle oder Organisation oder auch extern gegenüber den zuständigen Behörden, Dritten, oder auch der Presse.<<

So definiert es der Verein „Whistleblower-Netzwerk e.V.

Auch ich bin ein Whistleblower: ich kann Missstände im Umgang mit der städtischen Umwelt nicht hinnehmen. Ich kritisiere seit vielen Jahren den rücksichtslosen Gebrauch von Streusalz im Winterdienst. Und das aus durchaus gutem Grund. Ein hochrangiger Mitarbeiter des Forst- und Grünflächenamtes der Stadt Mölln bestätigte mir beispielsweise im Januar 2013 in einem Telefonat die (so wörtlich) „katastrophale Situation“ für die Bäume. Satzungswidriges Salzstreuen sei an der Tagesordnung. Man könne von der Stadt her nur noch „Schadensbegrenzung“ betreiben. Die Bäume müssten im Sommer „Infusionen“ bekommen, da das Erdreich um die Wurzeln völlig versalzen sei.

Über diese "Rettungs-Infusionen" habe ich hier mehrfach berichtet...

Durch die Telefonate mit dem Grünflächenamt und meine eigenen Beobachtungen alarmiert, brachte ich Leserbriefe auf den Weg. Ich sprach auch persönlich in der Stadt Menschen an, die vor meinen Augen große Mengen Salz auf die Bürgersteige aufbrachten. Ich bekam viel Unverständnis und Aggression zu spüren, ein Hausmeister schrie mich sogar an („aus dem Weg!“) und kippte mir mit Schwung eine Kelle Salz auf die Füße.

Ich ließ mich aber von meinen Bemühungen nicht abbringen, mehr Verständnis für die Umwelt und insbesondere für die Bäume zu wecken.

Ich schrieb Leserbriefe, die – wie dieser hier vom Dezember 2013 – große Zustimmung bei Mitbürgern fanden…

Als ich aber merkte, dass Leserbriefe allein nichts bringen, versuchte ich die bis dato völlig untätige Redaktion der Lübecker Nachrichten durch eine e-mail mit der Überschrift „Streusalz – der Albtraum für die Natur nimmt kein Ende“zu einer eigenen Tätigkeit zu bewegen.

Und mit dieser schicksalhaften E-Mail begann die Whistleblower-Tragödie meines Lebens.

Um der Redaktion einen „Ausgangsstoff“ für eine eigene redaktionelle Tätigkeit zu bieten, beschrieb und kritisierte ich  - ohne Namensnennung - das Winterdienstverhalten vor Rechtsanwaltskanzleien, vor denen den ganzen Winter hindurch permanent und satzungswidrig der Bürgersteig gesalzen wurde. Die Redaktion nahm fälschlicherweise an, diese E-Mail sei als Leserbrief gedacht, und veröffentlichte Teile aus der Mail, mit einer eigenen Überschrift versehen - als Leserbrief unter meinem Namen. Möllner Rechtsanwälte fühlten sich durch den Text betroffen. Die Tragödie nahm ihren Lauf…

II. Was wirklich geschah

Die Rechtsanwälte gingen noch am Tag der Veröffentlichung des „Leserbriefs“ zum Amtsgericht und besorgten sich eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung, während der Vater eines der Kläger eine gepfefferte Gegendarstellung auf den Weg brachte, die in den Lübecker Nachrichten umgehend veröffentlicht wurde. In meinem Widerspruch wurde deutlich, dass eine Verwechslung vorlag und eine andere Anwaltskanzlei gemeint war. Darauf wollten die Kläger die Sache für „erledigt“ erklären lassen.

Dies hätte aber bedeutet, dass die Täterrolle und alle Kosten des Rechtsstreits bei mir hängengeblieben wären.

Ich wehrte mich und ging ins Widerspruchsverfahren. Das Gericht konnte die Klage gegen mich nur durch einen Kunstgriff (den ich für absolut rechtswidrig halte) aufrechterhalten: der Klagegegenstand musste von „Behauptungen“ in „Eindruckserweckungen“ umgetauscht werden. Auch für die unterlassungsbegründende „Wiederholungsgefahr“ musste man sich etwas ausdenken, da Leserbriefe per se laut gängiger Rechtsprechung wegen ihres einmaligen Charakters überhaupt keine Wiederholungsgefahr mit sich bringen. So stehen die bisherigen Urteile im Einstweiligen Verfahren auf tönernen Füßen…

III. Wenn alles nach Recht und Gesetz abgelaufen wäre…

Im bisherigen Prozessverlauf sind so viele haarsträubende Dinge vorgefallen, dass man einem Außenstehenden kaum begreiflich machen kann, wie dieser auf nachgewiesenermaßen haltlosen Vorwürfen beruhende Rechtsstreit nun schon bald ins dritte Jahr gehen kann.

Deshalb wähle ich hier einen anderen Weg: zur Verdeutlichung dessen, was alles schiefgelaufen ist, beschreibe ich das Geschehen so, wie es nach Recht und Gesetz hätte ablaufen müssen.

Man stelle sich also einmal vor, der Ablauf der Geschehnisse im Amtsgericht am 21. März 2013 wäre nicht so gewesen, wie wir ihn kennen (=die Kläger legen ihren Antrag vor und bekommen sofort und ohne weitere Anhörungen oder Recherchen ihre gewünschte „Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Behauptungen“), sondern es wäre anders gekommen – nämlich so:

Es beginnt zunächst wie es damals tatsächlich war. Die Kläger eilen aufgeregt zum Richter, verlangen ihn sofort und unverzüglich zu sprechen und legen ihm atemlos vor Empörung diesen Leserbrief vor:

Sodann überreichen sie ihm ihren Antrag auf Einstweilige Verfügung, mit der schon vorbereiteten Eidesstattlichen Versicherung, wonach nur sie mit diesem Leserbrief gemeint sein können („… keine andere Rechtsanwaltskanzlei liegt in dieser unmittelbaren  Nähe zum xxx“).

Und nun stellen wir uns vor, der Richter hätte damals anders – vielleicht besonnener - reagiert. Er hätte zunächst einmal gefragt: „Wie kommen Sie darauf, dass die Verfasserin Sie meint? Kennen Sie die Dame? Hatten Sie jemals mit ihr etwas zu tun?“  - Steigen wir also ein in die Szenerie, wie sie damals hätte ablaufen können…

Die Kläger müssen hier also schon einmal verneinen. Die Verfasserin des Leserbriefs ist ihnen völlig unbekannt. Wahrscheinlich würden sie sie nicht einmal auf der Straße erkennen. Weder beruflich, noch privat oder im nachbarschaftlichen Umgang hatten sie bislang in irgendeiner Weise mit der Verfasserin zu tun.

Sodann fragt der Richter: „Und wo ist überhaupt diese xxxxstraße? Ich persönlich wohne ja nicht in Mölln, also für mich ist das kein Begriff, mit dem ich irgendetwas Bestimmtes assoziieren könnte“.Die Kläger werden etwas unsicher. „Das ist eine verkehrsberuhigte Zone mit Geschäften, Praxen, Restaurants, und einer Werbegemeinschaft, der wir z.B. angehören.“- „Und Sie meinen, dass jeder Leser sofort auf Ihre Kanzlei kommt, wenn er xxxtstraße liest?“

Nein – das müssen die Kläger natürlich einräumen. Und auf die nochmalige Frage des Richters, woher sie denn so sicher seien, dass sie selbst gemeint seien, antworten diese : „Wir habe unsere Kollegen angerufen, deren Kanzlei am Anfang dieses Straßenabschnittes liegt, und haben uns mit diesen darauf geeinigt, dass wir gemeint sind“.

Der Richter macht große Augen. „Und  nun wollen Sie, dass ich Ihnen eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung ausstelle, und zwar auf Unterlassung von Behauptungen. Das ist jetzt nicht Ihr Ernst?!“

Die Kläger schauen betreten zu Boden. „Nun, dann können Sie uns ja wenigstens eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Eindruckserweckungen ausstellen…“ schlagen sie mit etwas verzagter Stimme vor.

„Soso, Eindruckserweckungen“, sagt der Richter, nun schon etwas ungeduldig. „Bei wem sind denn diese Eindrücke, dass Sie mit dem Leserbrief gemeint seien, Ihrer Meinung nach entstanden?“ - „Nun ja, auf jeden Fall bei uns, und bei einigen unserer Mandanten.“ – „Aha. Und wie haben diese Mandanten reagiert?“

„Sie kamen feixend in die Kanzlei und sagten: ‚Pfui pfui, Ihr Streusalz-Terroristen‘. Sowas müssen wir uns doch nicht bieten lassen, Herr Richter!“ – „Von wem, von den Mandanten?“ – „Nein, von der Verfasserin!“ – „Aber Ihre Mandanten haben doch ‚Streusalzterroristen‘ gesagt, und nicht die Verfasserin!“

Da schlucken die Kläger und müssen erst einmal einen Moment nachdenken.

Der Richter merkt, dass die Kläger wohl etwas übereilt gehandelt haben und sich der Tragweite ihres Tuns scheinbar gar nicht bewusst sind.

„Wissen Sie“, gibt er zu bedenken, „wir müssten zudem ja auch eine hypothetische Wiederholungsgefahr prüfen. Ich habe vier Jahre Presserecht gemacht, ich kenne mich da aus! Der BGH hat bereits klargemacht (NJW 1986, 2503-2505),  dass im Falle eines Leserbriefs die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist, da Leserbriefe bekanntlich nur einmal, nämlich im Zusammenhang mit der Einsendung an die Zeitung, veröffentlicht werden“.

„Ja, aber…“ heben die Kläger, nun schon deutlich kleinlauter, an. Doch der Richter unterbricht sie: „Ich habe da eine Idee, wie Sie sich nach diesem vermeintlichen Angriff auf Ihre Person(en) schadlos halten könnten!“

Die Kläger horchen auf. „Ja, wie denn?“ – „Schreiben Sie eine Gegendarstellung und lassen Sie die an gleicher Stelle im Lokalteil Lauenburg von den Lübecker Nachrichten veröffentlichen. Damit können Sie ihr Mütchen kühlen und alle vermeintlichen Vorwürfe aus der Welt räumen. Ein Rechtsstreit ist damit ein für alle Mal überflüssig.“

Die Kläger erröten. - „Nun ja, Herr Richter… es gibt schon eine Gegendarstellung…“ – „Wie bitte?! Was wollen Sie denn dann noch? Zeigen Sie mir bitte mal die Gegendarstellung. Ist die überhaupt angemessen? Ich habe vier Jahre Presserecht gemacht, und eine Gegendarstellung darf die Ausgangsmitteilung nicht erschlagen“, doziert er mit wichtiger Miene.

Die Kläger sind nun sehr betreten. Sie räumen ein: er Vater eines der Kläger (selbst Rechtsanwalt a.D.)  hat die Gegendarstellung verfasst. Sie wird am nächsten Tag ungekürzt in den Lübecker Nachrichten veröffentlicht, das ist schon fest mit der Redaktion vereinbart:

Der eine Kläger murmelt noch: „Strafe muss schließlich sein!“

Der Richter kann nach der Lektüre dieser Schmähschrift sein Erstaunen nicht mehr verbergen: „Liebe Kollegen, Sie kommen hierher mit einem Leserbrief, der den Eindruck bei Ihnen erweckt hat, Sie seien mit ihm gemeint, haben sich mit Kollegen abgesprochen, die auch noch gemeint sein könnten, haben sich von feixenden Mandanten aufwiegeln lassen, schließlich mithilfe Ihres alten Herrn  eine doppelt so lange und vernichtende Gegendarstellung auf den Weg gebracht, und nun kommen Sie hierher zu mir, machen es so dringend, als ginge es um Leib und Leben –  und wollen allen Ernstes eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Behauptungen von mir!!“

Der Richter steht von seinem Tisch auf. Er blickt sehr ernst. „Meine Herren, schlafen Sie erst einmal über die Angelegenheit. Und vielleicht denken Sie einmal darüber nach, warum eine Bürgerin einen solchen Brief schreibt. Sie hat ja keinen Profit davon – und Ihnen sind offensichtlich deswegen noch keine Mandanten weggelaufen.“

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IV. Was die Gerichte bisher taten

Liebe Leser, wir wissen alle: so, wie oben geschildert, ist es – leider – nicht abgelaufen. Der Richter hat die gewünschte einstweilige Verfügung ausgestellt, das Gerichtsverfahren nahm seinen Lauf. Schon nach dem Widerspruchsschreiben meiner Anwälte war klar: die Kläger waren nicht gemeint. Doch anstatt die Klage zurückzunehmen,  droschen die Kläger weiter auf mich ein, mit mächtiger Unterstützung durch die Zeitungsanwälte und die Richter.

Die Gerichte mussten einen rechtlich mehr als fragwürdigen Kunstgriff anwenden: den Austausch des Klagegegenstands von „Unterlassung von Behauptungen“ gegen „Unterlassung von Eindruckserweckungen“. Mir wurde ein absoluter Maulkorb auferlegt. Inzwischen wird in dem Gerichtsverfahren mein gesamtes Umweltschutzengagement  pauschal und rechtsmissbräuchlich verwendet, um künstlich eine sogenannte „Wiederholungsgefahr“ zu konstruieren.

Zudem fühlte ich mich von den Gerichten belogen und hinters Licht geführt: vor der Verhandlung am 28.2.2014 hieß es beispielsweise seitens des Landgerichtspräsidenten, er wolle sich an diesem Tag  mit den Klägervertretern, d.h. ohne die Kläger  über Optionen einer gütlichen Einigung  unterhalten. Er ließ mir durch meinen Anwalt telefonisch ausrichten, dass in meiner Abwesenheit nichts entschieden werde. – doch dieses Versprechen wurde gebrochen: in meiner Abwesenheit tagte das Landgericht unter Vorsitz einer Vertreterin, und  im Einklang mit den Anwälten der Zeitung und der in der Sache neu hinzugetretenen Richterin - kam (wen wundert es) ein Urteil heraus, in dem ich erneut unterlag.

Und so muss ich heute diese Zwischenbilanz ziehen: der Möllner Leserbriefprozess ist auch nicht annähernd ein fairer Rechtsstreit. Er ist ein asymmetrischer Konflikt, ich erlebe ihn als eine konzertierte Rache-Aktion einer Gruppe ziemlich mächtiger und einflussreicher Männer gegen eine ziemlich machtlose Einzelperson mit dem Ziel, diese unter allen Umständen zu besiegen.

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V. Rechtliche Anmerkungen:

Der Austausch von Klagegegenständen ist und war nicht nur gem. § 308 Abs. 1 ZPO unzulässig, weil er den Klägern etwas zuspricht, was diese überhaupt nicht beantragt haben. Er führte im konkreten Fall auch dazu, dass keine klare Definition der zu unterlassenden Handlungen mehr möglich ist. Wenn im Urteil z.B. der Beklagten untersagt wird, „den Eindruck zu erwecken, die Kläger hätten vor ihrer Kanzlei oder überhaupt (irgendwo) Salz gestreut“, dann führt das zu einer geradezu absurden Einengung von Verhaltensmöglichkeiten der Beklagten. Die Beklagte, die in Nachbarschaft der Kläger wohnt und arbeitet, bringt sich bei jeder verbalen und nonverbalen Äußerung zum „Streusalz“-Thema in ihrer Straße oder allgemein in Mölln in Gefahr, gegen das Urteil zu verstoßen. Leider ist es ja nun auch schon Fakt, dass die Kläger alle öffentlichen Äußerungen der Beklagten zum Streusalz-Thema gegen mich ausschlachten.

Die Persönlichkeitsrechte und legalen Handlungsmöglichkeiten der Beklagten durften und dürfen aber durch ein Unterlassungsurteil nicht beeinträchtigt werden.

Ein Urteilstenor, der Eindruckserweckungen verbietet, ist zu unbestimmt, dies befand auch das OLG München in seinem Urteil vom 11.2.2007 (6 U 1617/07).

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Tatsachenbehauptungen durch eine „objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit“ charakterisiert und durch Beweiserhebung nachprüfbar sind (BVerfG, Urteil vom 8.5.2007, 1 BvR 193/05). Also etwas völlig anderes als „Eindrücke“, die immer subjektiv sind.

Im Urteil des Hanseatischen OLG, Beschluss v. 11.03.2013, Az. 7 W 14/13 wird festgestellt, dass ein Unterlassungsanspruch nur dann gegeben (ist), wenn sowohl  dieser Eindruck, als auch die konkrete Art seiner Erweckung hinreichend genau beschrieben seien.

Auch nach der Auffassung des OLG Düsseldorf ist der Unterlassungsanspruch grundsätzlich auf ehrverletzende Äußerungen beschränkt und setzt eine konkret beschriebene Beeinträchtigung voraus (Urteil vom 29.7.2011, 1-15 U 107/11).

Gerade diese konkret beschriebene Beeinträchtigung wurde von den Klägern bis dato in keiner Weise nachgewiesen. Es wurde immer nur davon ausgegangen, dass der Durchschnittsleser der Lübecker Nachrichten denselben Eindruck hat(te) wie die Kläger selbst, nämlich dass sie durch die Äußerungen gemeint seien.

Im vorliegenden Fall wurde nicht nur ohne Not durch die Gerichte das Aufstellen von Behauptungen durch das „Erwecken von Eindrücken“ ersetzt, sondern es wurde nicht einmal nachgeprüft, bei wem überhaupt die fraglichen Eindrücke, außer bei den Klägern selbst (und einigen ihrer Mandanten), entstanden sind!

Diskriminierende Argumentation des Gerichts und der Kläger:

Bereits im erstinstanzlichen Urteil vom 21. 5. 2013 wurde einer Diskriminierung der Beklagten Tür und Tor geöffnet, indem das Gericht verallgemeinernd eine „Wiederholungsgefahr“ allein aus den publizistischen Umweltschutzaktivitäten der Beklagten herleitete. Damit begünstigte das Amtsgericht Ratzeburg eine verfassungsrechtlich bedenkliche Stimmungsmache gegen die Beklagte allein aufgrund ihres uneigennützigen Engagements. Auch in ihrer aktuellen Klageschrift nutzen die Kläger dies aus, indem sie einen Leserbrief im „Möllner Markt“ vom 7.12.2013 und zwei nachfolgende Artikel über das Engagement der Beklagten gegen Streusalz als „Beweise“ für einen „Presse-wirksamen Feldzug“ gegen Streusalz und die damit  verbundene „Wiederholungsgefahr“ anführen.

Diese Tendenz im vorliegenden Rechtsstreit ist alarmierend. Der Artikel 5 GG und die darin garantierte Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Rechtsgüter. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass in Zeiten erheblicher Umweltbedrohungen durch Klimawandel, Flächenverbrauch, Grundwasserverschmutzung und Zerstörung wertvoller Vegetation – auch durch jährlich inzwischen 5 Millionen Tonnen Streusalz in Deutschland – ein diesbezügliches uneigennütziges Engagement einer Bürgerin zur Inkriminierung und gerichtlichen Anfeindung ihrer Person missbraucht wird.

Insbesondere die Verwendung des Leserbriefs im „Möllner Markt“ vom 7.12.2013, der allgemein große Anerkennung fand und sogar in  einem Antwort-Leserbrief („Streusalz schadet“ im Möllner Markt vom 21. Dezember 2013) hoch gelobt wurde,  wirkt in diesem Zusammenhang geradezu abwegig.

Diese genannten „Beweismittel“, auch die weiteren publizistischen Aktivitäten der Beklagten zur Bewusstmachung der Schädlichkeit des Streusalz-Missbrauchs müssten die Kläger vielmehr zu der Einsicht bringen, dass das Ziel der Beklagten nicht eine Verunglimpfung von bestimmten Personen, sondern eine Verbesserung der Umwelt durch verantwortlicheres Handeln der Allgemeinheit ist.

Gerade am Beispiel des kollektiven Salzstreuverhaltens zeigt sich, dass die Menschen in der Gesellschaft nach einem Gehorsamsprinzip handeln, das außerhalb geltender Gesetze und Normen liegt, nur weil die Menschen glauben, dass dieses Handeln von ihnen verlangt wird (vgl. sozialpsychologische Experimente von Stanley Milgram). Dabei orientieren sie sich an Vorbildern, von denen sie annehmen, dass deren Verhalten „richtig“ ist.

Dass die Kläger selbst gar kein Interesse daran haben, der Vorbildrolle in Bezug auf einen satzungsgemäßen Winterdienst gerecht zu werden, dokumentieren sie selbst in erschreckend dreister Weise mit ihrem Schreiben vom 11.12.2013 an das Landgericht Lübeck, in welchem sie ausführen, dass es für die Verwendung von Streusalz in der Möllner Innenstadt ihrer Meinung nach „keine Alternative“ (!) gebe.

Am 7. November 2013 hielt ich einen Vortrag vor dem Forst- und Grünflächenausschuss der Stadt Mölln in Wort und Bild über die Schäden, die der satzungswidrige Streusalzeinsatz  an städtischen Bäumen anrichtet. Allein in einer Kleinstadt wie Mölln ist der Schaden durch die durchschnittliche Halbierung der Lebensdauer von Straßenbäumen schon immens, im ganzen Bundesgebiet bewegt er sich im Milliardenbereich. Die darüber hinausgehenden immateriellen, ökologischen und auch kulturellen Schäden (alte Bäume verschwinden mehr und mehr aus den Städten) sind gar nicht in Zahlen auszudrücken. Der Vortrag hinterließ großen Eindruck bei den anwesenden Zuhörern. Vielen war das Ausmaß der streusalzverursachten Schäden noch gar nicht bewusst. Auch am 19.5.2014 hielt die Beklagte erneut einen Vortrag vor dem Forst- und Grünflächenausschuss.

Ich habe mein Leben in Beruf und persönlichem Engagement dem Helfen gewidmet.

Seit 26 Jahren bin ich  als Ärztin und Psychotherapeutin für gequälte, traumatisierte und vom Schicksal besonders geprüfte Menschen da. Angesichts von Ungerechtigkeit und sozialer Benachteiligung, dem horrenden Ausmaß an psychischer und physischer Gewalt, deren Erwähnung in den Medien nur die Spitze eines Eisberges darstellt, in einer psychotherapeutischen Praxis aber unzensiert (und für normale Menschen sicherlich kaum erträglich) Tag für Tag ans Licht kommt, ist das gerichtliche Szenario um einen „Leserbrief“, an den sich auf dieser Welt niemand mehr erinnert außer den Prozessbeteiligten und einer Handvoll  anderer Personen, für keinen vernünftigen Menschen mehr nachvollziehbar.

VI. Anmerkungen zur Streusalzproblematik

Das Streusalzproblem wird in Politik und Medien breit diskutiert. In Mölln gibt er horrende Schäden an Straßen und Natur, insbesondere Bäumen, wie in allen deutschen Städten, in denen mit Salz gestreut wird.Ich bin im ständigen Kontakt mit der Stadtpolitik und informiere regelmäßig in Wort und Bild über Auswirkungen des Streusalzes auf Natur und Umwelt.

Erneut musste der Bürgermeister der Stadt Mölln in diesem Winter  auf das Streusalzverbot hinweisen, dem gedankenlos und fortgesetzt im großen Stil zuwidergehandelt wird:

Am 7. November 2013 hielt ich einen Vortrag vor dem Forst- und Grünflächenausschuss der Stadt Mölln in Wort und Bild über die Schäden, die der satzungswidrige Streusalzeinsatz  an städtischen Bäumen anrichtet. Allein in einer Kleinstadt wie Mölln ist der Schaden durch die durchschnittliche Halbierung der Lebensdauer von Straßenbäumen schon immens, im ganzen Bundesgebiet bewegt er sich im Milliardenbereich. Die darüber hinausgehenden immateriellen, ökologischen und auch kulturellen Schäden (alte Bäume verschwinden mehr und mehr aus den Städten) sind gar nicht in Zahlen auszudrücken. Der Vortrag hinterließ großen Eindruck bei den anwesenden Zuhörern. Vielen war das Ausmaß der streusalzverursachten Schäden noch gar nicht bewusst. Auch am 19.5.2014 hielt ich erneut einen Vortrag vor dem Forst- und Grünflächenausschuss.  Am 7.9.2014 nahm ich auf Einladung des Bürgermeisters Jan Wiegels  an der Gärtnereibereisung der Stadt Mölln teil. Streusalzschäden an Bäumen wurden dort von Fachleuten eindrücklich beschrieben. Die Streusalzproblematik ist aktueller denn je.

VII. Zusammenfassung

Der Möllner Leserbriefprozess war bisher ein Gerichtsdrama und für mich eine persönliche Tragödie. Die Kläger - Rechtsanwälte, die in eigener Sache tätig sind – verteidigten ihre vermeintlich angegriffene „Berufs-Ehre“ mit allen ihnen zur Verfügung stehenden (darunter auch höchst zweifelhaften) Mitteln, unterstützt vom mächtigen Madsack-Medienkonzern und dessen gewieften Presseanwälten.

Hinter den Kulissen wurde geschachert und geschoben. Die Presseanwälte von Madsack beeinflussten ehrgeizige junge Fachanwälte, die mich in der Sache vertreten wollten und hätten es damit fast geschafft, mich letztlich von jeder anwaltlichen Vertretung abzuschneiden.

Die Gerichte arbeiteten mit persönlicher Diskriminierung und straften mich pauschal  ob meines Umwelt-Engagements ab. Das alles war sowohl zivil- als auch verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft.

Wenn jetzt der Prozess doch noch zu einem guten Ende kommt, muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass die Medien  diesen Gerichtsskandal totschweigen! Es darf nicht sein, dass eine engagierte Bürgerin und Leserin, die sich für Mensch und Umwelt einsetzt, zwei Jahre durch einen von Rechtswillkür und Rachebedürfnis geprägten Prozess gequält wird, um anschließend feststellen zu müssen, dass alle Beteiligten zum Alltagsgeschäft übergehen, als sei nichts geschehen!
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