An den Madsack-Konzern! Geben Sie mir mein Geld zurück!

19.04.2015 08:26

Am 2. April verkündete das Amtsgericht Ratzeburg im Möllner Leserbriefprozess ein Urteil, wonach jegliche Unterlassungsansprüche der Kläger gegenüber meiner Person abgewiesen werden. Sie haben weder einen Anspruch auf Unterlassung von „Behauptungen“, noch von „Eindruckserweckungen“.

Damit sind auch die Urteile des Einstweiligen Verfahrens widerlegt. Der tolldreiste Austausch der Streitgegenstände („Behauptungen“ gegen „Eindrücke“), mit dem der damals agierende Richter im Konzert mit den Madsack-Anwälten den Klägern zum Gewinn verhalf, erweist sich nun als rechtlich unhaltbar.

Bereits am 10. Februar 2015, also vor mehr als zwei Monaten, erteilte der nun zuständige Richter den Parteien den rechtlichen Hinweis, dass er diesbezüglich eine andere Rechtsauffassung als seine Vorgänger vertritt.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten die Madsack-Anwälte einen Rest von Anstand mir gegenüber zeigen und auf das Honorar aus dem offenbar zu Unrecht  „gewonnenen“ einstweiligen Verfahren verzichten können!

Aber weit gefehlt: anstatt einzusehen, dass sie mit der Unterstützung der Klage einen Fehler gemacht haben, wiesen sie die Gerichtsvollzieherin an, das Geld bei mir einzutreiben.

Das Verfahren nun endlich zu einem gütlichen Ende zu bringen, wäre für den Madsack-Konzern und seine Anwälte ein leichtes gewesen. Doch sie lassen ihre Leserin bis zuletzt im Regen stehen.

Und so haben sie tatsächlich noch am 28. Februar im Vollzugswege einen Betrag von 1486 Euro aus mir herausgepresst – eiskalt, uneinsichtig und unbelehrbar...

Dieses Geld will ich zurückhaben! Der Madsack-Konzern und seine Anwälte müssen endlich einräumen: das Geld steht ihnen nicht zu! Moralisch stand es ihnen nie zu, und rechtlich nun rückblickend offenbar auch nicht. Es ist mein mit redlicher Arbeit verdientes Geld, das auf fragwürdigste Weise zum „Judaslohn“ für den Verrat an einer engagierten Leserin wurde!

Lieber Madsack-Konzern! Meine Konto-Nummer finden Sie auf der Startseite meiner Aktivistenseite. Dorthin überweisen Sie bitte umgehend die 1486 Euro nebst Zinsen (gerechnet ab dem 28. Februar).

Verbindlichsten Dank!

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